Allgemeine Teilnahmebedingungen

für die St. Ingberter Bücherbörse

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt auf beigefügtem Anmeldeformular. Anmeldungen mit Vorbehalt werden nicht berücksichtigt. Durch Bestätigung der unterzeichneten Anmeldung ist der Mietvertrag bindend abgeschlossen. Die Teilnahme der Aussteller an der Veranstaltung ist nur an beiden Tagen möglich.

Platzzuteilung

Diese erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung und nach Ermessen der Veranstaltungsleitung. Sofern möglich, werden angemeldete Platzwünsche berücksichtigt.

Standmiete

Die Miete für einen von Veranstalter zur Verfügung gestellten Tisch (Länge l,75 m, Breite 72 cm) beträgt 25,- € (inkl. Stromanschluß für 230V/Tisch). Es können nur ganze Tische bzw. ein Mehrfaches davon angemietet werden.
Die Standmiete ist im voraus bis spätestens 01.10.2008 auf das Bankkonto des Veranstalters zu entrichten.

Auf- und Abbau

Die Ausstellungsräume sind für den Aufbau am Vortag des Veranstaltungsbeginns ab 14.00 Uhr geöffnet. An den für das Publikum geöffneten Veranstaltungstagen ist das Betreten der Halle ab 9.00 Uhr möglich. Abbau ist am letzten Veranstaltungstag von 18.00 bis 21.00 Uhr möglich. Vorheriger Abbau ist untersagt.

Öffnungszeiten

Der Ausstellungsraum ist an den Veranstaltungstagen von 10.00 bis 18.00 Uhr für das Publikum geöffnet.

Standgestaltung

Um der Veranstaltung ein niveauvolles Bild zu geben, hat jeder Aussteller die Pflicht, die Tischvorderfront bis zum Boden zu verkleiden und für eine attraktive Tischgestaltung zu sorgen. Lt. Polizeiverordnung und Auflage der Bauaufsichtsbehörde müssen sämtliche Tischabdeckungen entweder schwer entflammbar bzw. gegen Feuer imprägniert sein oder imprägniert werden. Stichproben werden veranlaßt. Die Standplätze sind nach Veranstaltungsschluß in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen.

Beleuchtung

Zugelassen sind nur elektrische Anlagen, die den Vorschriften des VDE entsprechen. Für ausreichende Verlängerungskabel (mindestens 5 m) und Verteilerdosen hat der Aussteller selbst zu sorgen.

Zur Ausstellung gebrachte Ware

Alle Aussteller sind aufgefordert, sich den Wettbewerbsvorschriften der Verbraucherzentrale zu unterwerfen und werden gleichzeitig auf ihre Auszeichnungspflicht hingewiesen. Die zur Ausstellung gebrachte Ware ist mit Preisen in € deutlich zu kennzeichnen.

Ausgestellt werden dürfen:

Bücher, Zeitschriften, Kataloge u. ä. in Papierform sowie jegliches Zubehör, welches zur Bestimmung, Archivierung und Restaurierung von Druckerzeugnissen nötig ist. Antiquarisches Material ist als solches zu kennzeichnen.

Alle anderen Artikel sind für deren Zulassung mit dem Veranstalter abzusprechen. Wir sind bemüht, eine echte Fachmesse zu veranstalten; deshalb sehen wir es als Notwendigkeit an, uns in dieser Richtung abzugrenzen.

Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für das Ausstellungsgut und Inventar ist jeder Aussteller während der Dauer der Veranstaltung selbst verantwortlich. Die Aussteller sind für alle Zoll- und Steuerverpflichtungen selbst verantwortlich. Bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt sind jegliche Schadenersatzansprüche von Seiten der Aussteller ausgeschlossen.

Für Schäden und Verunreinigungen an den Ausstellungsräumen, ihren Einrichtungen und Gerätschaften sowie für abhandengekommene Gegenstände haften die Aussteller.

Sonstiges

Mit Unterzeichnung der Anmeldung unterzieht sich der Aussteller den Teilnahmebedingungen und Anordnungen der Ausstellungsleitung. Zuwiderhandlung kann die sofortige Schließung des Standes und den Ausschluß von folgenden Veranstaltungen zur Folge haben. Verteilung und Anbringung von Werbemitteln außerhalb des Standes sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter gestattet. Soweit es sich bei den Ausstellern um Vollkaufleute handelt, wird als Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten St. Ingbert vereinbart.